FAQ
Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten
Unter dem Menüpunkt „Leistungen“ haben wir die wichtigsten Informationen zu unserem Portfolio und spezifische Angaben zum individuellen Ablauf der Versorgungsanbahnung zusammengestellt. Sie finden dort für Ihren Bedarf alles auf einen Blick. Zusätzliche Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, finden Sie zusätzlich hier:
1Werden die Kosten für die SAPV von der Krankenkasse übernommen?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen gemäß der gesetzlichen Regelung (§37b SGB V zur spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung) die Finanzierung nach Überprüfung des Anspruchs. Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten gilt dies zu klären, da die Bestimmungen je nach Krankenkasse abweichen können.
2Für wen kommt die spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung in Frage?
Die spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung richtet sich an schwerstkranke Patientinnen und Patienten mit begrenzter Lebensdauer, die den Wunsch haben, in ihrem gewohnten Lebensumfeld (d. h. zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung) optimal palliativmedizinisch versorgt zu werden.
3Wer verordnet die spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung?
Um von der SAPV Rhein-Ruhr betreut zu werden, ist eine Verordnung (Formular 63) die Voraussetzung für die spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung. Diese Verordnung kann von Haus- und Fachärztinnen oder -ärzten im ambulanten Bereich sowie von Klinikärztinnen und -ärzten ausgestellt werden. Grundlage für die „Verordnung SAPV“ ist eine genaue Beschreibung der komplexen Beschwerden. Hierzu zählen neben detaillierten Angaben der Diagnosen, die Beschreibung der Symptome, die einen hohen pflegerischen und medizinischen Aufwand erklären und begründen.
4Was bedeutet medizinische Betreuung?
Insbesondere in schwierigen Situationen ist eine medizinische Einschätzung wichtig und eine qualifizierte Entscheidung erforderlich. Diese erfolgt durch unsere Fachpflegekräfte und qualifizierten Palliativärztinnen und -ärzte der SAPV Rhein-Ruhr. Darüber hinaus ist unser Bereitschaftsdienst in Notfällen täglich 24 Stunden für Sie erreichbar, um medizinisch zu begleiten und die Lebensqualität ihrer Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen zu verbessern.
5Übernimmt die SAPV Rhein-Ruhr die Aufgaben der Pflegedienste?
Die SAPV Rhein-Ruhr bietet die fachärztliche Ergänzung zur Arbeit der Pflegedienste. Dabei verordnet die SAPV Therapien und Medikamente und kann umgehend auf Symptomgeschehen reagieren. Die Pflegedienste übernehmen die häusliche Kranken- bzw. Grundpflege der Patientinnen und Patienten. Die SAPV Rhein-Ruhr und die Pflegedienste arbeiten ergänzend zusammen, mit dem Ziel, ihren Patientinnen und Patienten ein würdevolles Lebensende im gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
6Wer kümmert sich neben der medizinischen Versorgung um die häusliche Pflege?
Für die Gewährleistung einer optimalen Betreuung der Patientinnen und Patienten ist die Koordination der beteiligten Partner erforderlich. Um die häusliche Pflege wie Körperhygiene, Hilfe beim An- und Ausziehen, Zubereitung und Verabreichung von Nahrungsmitteln, Lagerung von bettlägerigen Patientinnen und Patienten, Verabreichung von Sondenkost, hauswirtschaftliche Versorgung (Wäsche waschen, bügeln, Wohnung reinigen) kümmert sich ein Pflegedienst. Die SAPV Rhein-Ruhr kann Ihnen auf Wunsch bei der Wahl eines Pflegedienstes helfen.
Nur ein Wort genügt
Sie erreichen uns jederzeit für ein persönliches Gespräch – ein Anruf oder eine Mailnachricht genügen. Wir wünschen Ihnen viel Kraft für Ihren Weg und bleiben an Ihrer Seite.