Leistungen

Informationen für Betroffene und Angehörige


1Habe ich Anspruch Sie auf die Leistungen der SAPV Rhein-Ruhr?
Seit 2007 gilt: Als Versicherte/r mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, für die Sie eine spezielle Versorgung benötigen, haben Sie Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung:
  • Die gesetzlichen Krankenkassen tragen – nach einer Kostenzusage – in vollem Umfang den anfallenden Aufwand.
  • Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten der SAPV auf freiwilliger Basis. Hierzu empfehlen wir eine Abklärung im Vorfeld auf Basis Ihres Versicherungsvertrags und die Ausstellung einer entsprechenden schriftlichen Kostenübernahmeerklärung für Ihre Unterlagen.
2Wer ist jetzt für mich zuständig?
Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin und/oder Ihr Pflegedienst bleiben selbstverständlich weiterhin für Sie und Ihre Angehörigen zuständig. Die SAPV Rhein-Ruhr übernimmt keine Grundpflege. Bei der Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes unterstützen wir Sie jedoch gerne – sofern Sie noch keinen gewählt haben.
3Wie geht es nun weiter?
  • Im ersten Schritt erfolgt die Aufklärung durch die SAPV über das Leistungsspektrum und die ersten Schritte in einem Erstgespräch bei Ihnen vor Ort (zu Hause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung). Sie lernen dabei jeweils eine Ärztin oder einen Arzt und eine Palliativpflegefachkraft aus unserem SAPV-Team persönlich kennen.
  • Danach nehmen wir Kontakt zur Hausarztpraxis auf, um die Verordnung, den Medikamentenplan, die Arztbriefe und ggf. sonstige relevante Unterlagen anzufordern
  • Die Verordnung wird dann von der Hausärztin bzw. dem Hausarzt erstellt
  • Die anschließende Abstimmung zum Aufnahmetermin erfolgt mit der SAPV
  • Nach der Aufnahme: Je nach Schweregrad der Erkrankung findet eine tägliche oder auch eine mehrfach wöchentliche Visite durch unser SAPV Rhein-Ruhr-Team statt. Einmal pro Woche kommt eine Ärztin oder ein Arzt aus unserem Team zur Kontrolle und zum persönlichen Gespräch, um sich ein detailliertes Bild zu machen und ggf. die festgelegte Therapie anzupassen. Die SAPV Rhein-Ruhr informiert den Hausarzt oder die Hausärztin regelmäßig über den Betreuungsstand.
  • Nur ein Wort genügt

    Sie erreichen uns jederzeit für ein persönliches Gespräch – ein Anruf oder eine Mailnachricht genügen. Wir wünschen Ihnen viel Kraft für Ihren Weg und bleiben an Ihrer Seite.