Leistungen
Informationen für Betroffene und Angehörige
1Habe ich Anspruch Sie auf die Leistungen der SAPV Rhein-Ruhr?
Seit 2007 gilt: Als Versicherte/r mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, für die Sie eine spezielle Versorgung benötigen, haben Sie Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung:
- Die gesetzlichen Krankenkassen tragen – nach einer Kostenzusage – in vollem Umfang den anfallenden Aufwand.
- Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten der SAPV auf freiwilliger Basis. Hierzu empfehlen wir eine Abklärung im Vorfeld auf Basis Ihres Versicherungsvertrags und die Ausstellung einer entsprechenden schriftlichen Kostenübernahmeerklärung für Ihre Unterlagen.
2Wer ist jetzt für mich zuständig?
Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin und/oder Ihr Pflegedienst bleiben selbstverständlich weiterhin für Sie und Ihre Angehörigen zuständig. Die SAPV Rhein-Ruhr übernimmt keine Grundpflege. Bei der Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes unterstützen wir Sie jedoch gerne – sofern Sie noch keinen gewählt haben.
3Wie geht es nun weiter?
Nur ein Wort genügt
Sie erreichen uns jederzeit für ein persönliches Gespräch – ein Anruf oder eine Mailnachricht genügen. Wir wünschen Ihnen viel Kraft für Ihren Weg und bleiben an Ihrer Seite.