Leistungen

Informationen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte


1Was leistet die SAPV Rhein-Ruhr
Die SAPV Rhein-Ruhr schließt die Lücke zwischen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und dem Krankenhaus bzw. der Klinik. Dabei verstehen wir uns als Ergänzung zu beiden Seiten und stehen jederzeit in engem Austausch mit Ihnen über die laufenden Therapien und Behandlungskonzepte für Ihre Patientinnen und Patienten.
2Wie unterstützen wir Ihre Arbeit?
Durch tägliche oder mehrfach wöchentliche Visiten und die Rufbereitschaft unserer Palliative Care-Pflegefachkräfte und Palliativmedizinerinnen und -mediziner entlasten wir Sie. Wir sorgen für eine qualitätssichere Betreuungsleistung und engmaschige Absprache von Therapien und die Verordnung von BTM. Dadurch entsteht Ihnen keine Budgetüberschreitung bei den Krankenkassen. Ihre Visiten können – mit Ausnahme der Palliativziffern – weiterhin über die KV abgerechnet werden. Zusätzlich hierzu können Sie die Erstverordnung (Ziffer 01425) und die Ausstellung der Folgeverordnung (Ziffer 01426) abrechnen.
3Wie läuft die Zuweisung ab?
  • Erste Kontaktaufnahme zwischen der Hausärztin oder dem Hausarzt und der SAPV Rhein-Ruhr zur Klärung der weiteren Vorgehensweise inklusive Anforderung von Medikamentenplan, Arztbriefen und ggf. sonstigen relevanten Unterlagen
  • Die Verordnung wird von der Hausärztin oder dem Hausarzt ausgestellt
  • Die Abstimmung zum Aufnahmetermin erfolgt direkt zwischen der Patientin oder dem Patienten und der SAPV Rhein-Ruhr
  • Nach der Aufnahme informiert die SAPV Rhein-Ruhr den Hausarzt oder die Hausärztin regelmäßig über den Betreuungsstand.
  • Weitere Informationen zum Download

    Hier finden Sie interessante, wichtige oder praktische Dokumente und Dateien für Sie zum Download.


    Nur ein Wort genügt

    Sie erreichen uns jederzeit für ein persönliches Gespräch – ein Anruf oder eine Mailnachricht genügen. Wir wünschen Ihnen viel Kraft für Ihren Weg und bleiben an Ihrer Seite.